Wer ist krankenversichert?
Ich bin krankenversichert, wenn ich…
- arbeite und über der Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2020: 460,66 €) verdiene.
Auch als freie Dienstnehmer*in bin ich krankenversichert, wenn ich über der Geringfügigkeitsgrenze verdiene.
Die Krankenversicherung ist Teil der Sozialversicherung.
Wenn ich arbeite, bezahlen mein/e Arbeitgeber*in und ich die Sozialversicherung und damit auch die Krankenversicherung. Die Beiträge für die Krankenversicherung werden von meinem Brutto-Einkommen abgezogen.
- Lehrling bin.
- Arbeitslosengeld bekomme.
- Notstandshilfe bekomme.
- Umschulungsgeld (berufliche Maßnahmen der Rehabilitation) bekomme.
- Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz) oder Bildungsteilzeitgeld bekomme.
- Mindestsicherung („Sozialhilfe“) bekomme.
- Pensionist*in bin.
- mich bei einem/r versicherten Angehörigen (zum Beispiel Partner*in, Elternteil) mitversichern lasse. (Formular)
Wenn ich nicht krankenversichert bin, kann ich mich selbst versichern. Es gibt drei Arten der Selbstversicherung: Krankenversicherung, Geringfügig Beschäftigte und Studierende.
Wenn ich nicht versichert bin, muss mich ein/e Ärzt*in nur im Notfall behandeln. Das gilt auch dann, wenn ich& keinen Aufenthaltstitel („Visum“) habe.
Wenn ich nicht versichert bin und keinen Notfall habe, muss ich die Behandlung selbst zahlen.
Wenn ich nicht versichert bin, kein Geld habe und zum/r Ärzt*in gehen muss, kann ich ins Gesundheitszentrum Amber-Med oder ins Krankenhaus der Barmherzigen Brüder gehen. Dort kann ich kostenlos behandelt werden.
Weitere Informationen:
- Krankenversicherung für mitversicherte Angehörige (ÖGK)
- Mitversicherung Angehörige (ÖGK): online / als PDF